Aufgrund von Preiserhöhungen muss der Kostenbeitrag für Erwachsene von 2,00 Euro auf 2,50 Euro angehoben werden. Diese Änderungen gelten ab dem 1. April 2025. Dies ist der Betrag, der bereits 2021 (vor der Pandemie) gegolten hat. Der Beitrag für Kinder (1,00 Euro) und der Maximalbeitrag von 10,00 Euro pro Bedarfsgemeinschaft gilt weiterhin.